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Probleme bei der Angabe von Jahres- und 
Tagesdatierungen in mittelalterlichen Urkunden1

Die Überprüfung von Datierungen in den überlieferten Annalen, Chroniken und Urkunden aus mittelalterlicher Zeit gehört zu den Standardaufgaben von Quelleneditoren und Historikern. Die Feststellung, Analyse und Interpretation menschlichen Handelns in Raum und Zeit erfordern zuvor die kritische Prüfung der Datierungen in den tradierten Dokumenten.2 Als Beispiel für die geschichtswissenschaftliche Relevanz urkundlicher Datierungen, zu denen die Angaben über Ort und Zeit der Urkundenausstellungen gehörten, seien Untersuchungen zu den Regierungsformen und zur politischen Struktur des ottonischen Imperiums kurz vorgestellt.


Das 962 durch Otto I. (936 bis 973) wiedererrichtete westliche christliche Imperium bildete in der Binnensphäre eine Union zwischen dem nordalpinen ostfränkisch-deutschen und dem südalpinen italienischen Königreich.3 Politisch waren das Imperium und die darin existierenden Regna polyzentrische Gebilde. Sie bestanden aus vielgestaltigen personalen Beziehungsgefügen von geistlichen und weltlichen regionalen Herrschaftsträgern. Adelsfamilien verfügten in ihren Regionen in der Regel über eigene Besitzungen und Herrschaftsrechte, die unabhängig vom König oder Kaiser waren. Deshalb musste der Herrscher bei allen wichtigen Entscheidungen, die das gesamte Imperium oder nur eine Region betrafen, die Interessen der betroffenen geistlichen und weltlichen Fürsten berücksichtigen. Sie bildeten und trugen das Imperium gemeinsam mit dem Herrscher. Man bezeichnet diese ottonische Regierungsform in der aktuellen Forschung als »konsensuale Herrschaftsausübung«.4 Die Hauptaufgabe des Königs bzw. Kaisers bestand darin, in dem komplexen Netzwerk der sozialen Führungsgruppen das integrative Zentrum zu bilden. Dem König oblag es, den geistlichen und weltlichen Fürsten eine Teilhabe an der Regierung des Reiches zu ermöglichen, die ihrem Rang bzw. ihrem Selbstverständnis entsprach. Das durch die Herrscher zu koordinierende Zusammenwirken mit den Erzbischöfen, Bischöfen und Äbten oder Äbtissinnen sowie mit den Herzögen, Markgrafen und Grafen war für die politische Organisation des ottonischen Reiches konstitutiv. Die einzige deutlich raumstrukturierende Institution, an die sich die ottonischen Herrscher anlehnen konnten, war die Kirchenorganisation mit ­ihrer Gliederung in Erzbistümer und Bistümer.5 Besondere Unterstützung erhielten sie durch geistliche und weltliche Amtsträger am Königs- bzw. Kaiserhof.6

Der reisende Hof der Ottonen


Das ottonische Imperium verfügte über keine Hauptstadt. Dafür fehlten die administrativen, infrastrukturellen, verkehrstechnischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen. Die gewöhnliche Regierungstätigkeit der Herrscher vollzog sich im Rahmen einer immerwährenden Reise des Hofes durch verschiedene Gebiete des Reiches. Der reisende Kaiser- oder Königshof, der unterwegs tage- oder wochenweise an verschiedenen Orten Station machte, war das bewegliche politische Zentrum des gesamten Imperiums. Eine reisende Regierungsweise ist für solche früh- und hochmittelalterlichen Reiche charakteristisch, die ­einen vielgestaltigen Herrschaftsaufbau aufweisen, in dem personale Beziehungen und naturalwirtschaftliche Bedingungen dominieren und eine reduzierte Schriftlichkeit existieren. Im Unterschied zu den ottonischen Herrschern verfügten die oströmisch-byzantinischen Kaiser mit Konstantinopel über eine Hauptstadt und einen festen Regierungssitz mit relativ ausdifferenzierter Administration sowie etablierten Ritualen und Zeremonien.7 Aus der Perspektive der Zeitgenossen repräsentierte das oströmisch-byzantinische Imperium im Früh- und Hochmittelalter die ununterbrochene Kontinuität zum antiken Römischen Reich. An diesem Modell orientierten sich nicht nur die westlichen christlichen Imperien der Karolinger und Ottonen, sondern auch die muslimischen Kalifate.8 Im 10. Jahrhundert stand der Basileus bzw. der Hauptkaiser in Konstantinopel an der Spitze der christlichen Welt. Der neue westliche Kaiser Otto I. und der bereits seit 927 amtierende Zar Peter von Bulgarien konkurrierten um den zweiten Rang nach dem Basileus.9

Die hauptsächlichen Informationen über die Reisewege ottonischer Herrscher stammen aus den Datierungen der überlieferten Kaiser- und Königs­urkunden. Sie enthalten in der Regel Angaben über den Ort sowie über das Jahr, den Monat und den Tag der Ausstellung. Diese Datierungselemente geben damit Auskunft über die wechselnden Aufenthaltsorte der ottonischen Herrscher, weil die Urkunden mit dem königlichen oder kaiserlichen Siegel beglaubigt werden mussten, das man am reisenden ottonischen Hof mitführte. Um die erforderlichen periodischen Zusammenkünfte zwischen dem Herrscher und den regionalen geistlichen und weltlichen Fürsten zu ermöglichen, reisten sowohl die Herrscher als auch die Fürsten und trafen sich an zuvor verabredeten Orten. An der Berliner Humboldt-Universität untersuchte eine Forschergruppe unter der Leitung von Eckhard Müller-Mertens (1923 bis 2015) in den 1980er Jahren die ottonische und frühsalische Reise-, Urkunden- und Versammlungspraxis auf der Grundlage neuer Methoden. In seiner Pilotstudie über Otto I. von 1980 verwendete Müller-Mertens erstmals eine Kombination von quantitativen und qualitativen Kriterien, um die Reisen des Herrscherhofes in Raum und Zeit zu verfolgen und differenziert zu beurteilen.10

Bei der systematischen Analyse der Reise- und Versammlungspraxis stellte sich heraus, dass die Treffpunkte für Hoftage, Synoden und kleinere Zusammenkünfte nicht gleichmäßig über das nordalpine ostfränkisch-deutsche Königreich verteilt, sondern vor allem in drei Regionen stattfanden, die man in der Fachliteratur als »politische Zentralräume« bezeichnet. Das waren das damalige Ostsachsen-Nordthüringen mit den politischen Vororten Allstedt, Magdeburg, Memleben, Quedlinburg, Wallhausen und Werla, das Rhein-Main-Gebiet mit Frankfurt, Ingelheim, Mainz und Worms sowie Niederlothringen bzw. das Niederrhein-Maas-Gebiet mit Aachen, Köln und Nimwegen. An verschiedenen Orten dieser drei Zentralräume hielt sich der Herrscher am häufigsten und am längsten auf; hier fanden weitaus die meisten Versammlungen zwischen den Herrschern und den geistlichen und weltlichen Fürsten statt. Mithilfe der Zusammenkünfte wurden durch die periodische Präsenz der regionalen Repräsentanten auch jene Gebiete in die Königsherrschaft integriert, in welche der Herrscherhof nie oder nur selten reiste.11 Die Eigenbesitzungen der Ottonen in Ostsachsen und Nordthüringen bildeten die ökonomische Basis für die längeren Aufenthalte des Herrschers in diesem Zentralraum. Das ostsächsisch-nordthüringische Gebiet war in der Regel der Ausgangs- und Endpunkt der königlichen Reisen. Dort hielt sich der Herrscherhof besonders lange auf, dort traf sich der König häufig mit Fürsten aus anderen Gebieten. Aufgrund dieser und anderer Kriterien qualifizierte Müller-Mertens Ostsachsen-Nordthüringen als Basislandschaft des ottonischen Königtums.12 Seine Untersuchungsergebnisse, die später noch durch weitere Studien über karolingische, ottonische und frühsalische Herrscher flankiert wurden,13 bilden die wichtigste wissenschaftliche Grundlage dafür, dass das heutige Bundesland Sachsen-Anhalt die ottonische Tradition in den Vordergrund rücken kann, wie das besonders in den national wie international stark beachteten Magdeburger Ottonen-Ausstellungen von 2001 und 2012 geschehen ist.14

Wie schon erwähnt, existierten im nordalpinen Königreich neben Ostsachsen-Nordthüringen noch zwei weitere Zentralräume. Im Rhein-Main-Gebiet sowie in Niederlothringen nutzte Otto I. für die wirtschaftliche Absicherung seiner Aufenthalte ehemals karolingische Besitzungen. Die Verbindungswege zwischen diesen drei Zentralräumen, die sogenannten Königsstraßen, waren infrastrukturell so weit organisiert, dass der Herrscherhof sie auf seinen Durchreisen regelmäßig nutzen konnte. Dafür nahmen die Ottonen oft Beherbergung und Verpflegung durch bischöfliche Kirchen und königliche Klöster in Anspruch. Dagegen hielten sich die Könige in den Zentralräumen vorzugsweise an den königlichen Pfalzen auf. Die zu den Versammlungen in die Zentralräume anreisenden geistlichen und weltlichen Fürsten mussten dafür eigene Infrastrukturen errichten. Die Herrscher aus Schwaben reisten meist zu Versammlungen in das Rhein-Main-Gebiet und die aus Bayern begaben sich oft nach Ostsachsen-Thüringen. Für spezifische Treffen zwischen dem Herrscher und bayerischen Fürsten wurde auch mehrfach Regensburg, der politische Vorort Bayerns, genutzt. Ansonsten durchquerten die ottonischen Herrscher Bayern und Schwaben meist nur auf dem Weg nach Italien.15 Für Zusammenkünfte mit den Herrschern in Italien reiste der ottonische Hof auf die Apenninenhalbinsel und blieb dort meist mehrere Jahre. Aufgrund der qualitativ höheren Infrastruktur mit antiken Grundlagen konnten Pavia und Ravenna in Oberitalien sowie Rom in Mittelitalien als politische Zentralorte für Versammlungen und kleinere Zusammenkünfte mit geistlichen und weltlichen Fürsten dienen.16 Umgekehrt reisten auch geistliche und weltliche Fürsten aus Italien oder ihre Boten und Gesandten in nordalpine Zentralräume, wenn sich der ottonische Hof dort aufhielt.17 Innerhalb der drei Zentralräume nördlich der Alpen bildete die Verbindung zwischen Ostsachsen-Nordthüringen und dem Rhein-Main-Gebiet die wichtigste Verkehrsachse für die politische Organisation des nordalpinen Reiches.18 Erst unter den staufischen Herrschern änderte sich dann die ottonisch-salische Konfiguration der politischen Zentralräume endgültig. Die Bedeutung des Rhein-Main-Gebiets für die politische Organisation des Reichsverbandes blieb erhalten, Ostsachsen-Nordthüringen verlor dagegen seinen Status als Zentralraum.


Die ottonischen Herrscher begaben sich mit dem sogenannten engeren Hof auf die Reise, der mehrere hundert Personen umfasste. Darunter befanden sich natürlich auch Logistik-Experten. Sie waren für die Planung und logistische Absicherung der Reisen und Aufenthalte des Herrscherhofes verantwortlich. Dazu gehörten nicht nur die Reisen zu Hoftagen und Synoden, sondern auch die Vorbereitung der Feiern der großen Kirchenfeste Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Bei Zusammenkünften in Verbindung mit herausragenden Festen des Kirchenjahres, vor allem an den Herren-, Marien- und Apostelfesten, konnte sich der ottonische Hof auf tausend und mehr Personen erweitern.19 Deshalb kam bei potenziellen Gastgebern für solch einen erweiterten Hof nicht immer die ganz große Freude auf, wenn der König zur Feier eines Osterfestes, die mindestens zwei Wochen dauerte, einen Bischofssitz aus
wählte.


Bevor man Aussagen über die Reise- und Versammlungspraxis der ottonischen Herrscher sowie über die politische Struktur des Reiches treffen konnte, mussten u. a. die Datierungen in den Kaiser- und Königsurkunden kritisch geprüft werden. Jede Herrscherurkunde bzw. jedes Diplom enthält drei Hauptbestandteile: das Eingangsprotokoll in der ersten Zeile (in verlängerter Schrift ausgeführt), den Kontext in der Mitte (in diplomatischer Minuskel geschrieben) und das Schlussprotokoll mit dem Herrschermonogramm und dem Siegel im unteren Teil des Pergaments. Die letzte Zeile des Schlussprotokolls und damit auch die letzte Zeile eines Diploms enthält die Datierung.20 Den Ausstellungsmonat und den Ausstellungstag gab man in den ottonischen Diplomen üblicherweise in Form des antiken Römischen Kalenders an. Man orientierte sich an dem durch Caesar eingeführten Julianischen Kalender, der das Jahr mit 365¼ Tagen maß und alle vier Jahre im Februar einen Schalttag einschob. Das Ausstellungsjahr wurde in mehreren Formen ausgedrückt. Im 10. Jahrhundert datierte man nach der Inkarnationsära, d. h., nach der Menschwerdung des Herrn; man vermerkte also das entsprechende Jahr nach Christi Geburt. Dazu kamen die Regierungsjahre der Herrscher als König und Kaiser. Als Stichtag für die Berechnung galt die Wahl oder Krönung eines Königs oder Kaisers. Außerdem datierte man noch nach Indiktionszahlen. Bei der Indiktion handelt es sich um einen fünzehnjährigen Steuerzyklus, der 297 durch Kaiser Diocletian (von 284 bis 305, gest. 311/312) eingeführt wurde (Berechnungsgrundlage: Jahr 3 vor Chr. Geburt = erstes Jahr einer Indiktion).21

Als Beispiel sei ein original überliefertes Diplom Ottos I. für das Kanonissenstift Quedlinburg angeführt (Abb. 1).22 Die Monats- und Tagesdatierung (Dat. non. kal. sep.; neun Tage vor den Kalenden des September) ist in diesem Diplom mit dem 24. August aufzulösen. Als Inkarnationsjahr ist in römischen Zahlen 956 eingetragen. Zu diesem Jahr passt die Indiktionszahl 14. Die Angabe von 
22 Regierungsjahren Ottos I. als König weist dagegen auf das Jahr 957 (Königs­erhebung Ottos I. erfolgte am 8. August 936). Ausnahmsweise ist in dieser Datierung auch noch die Zahl der Mondära mit 14 (richtig) angegeben. Demzufolge stimmen drei der vier Jahresangaben überein. Das spricht am ehesten für 956 als Ausstellungsjahr. Unproblematisch ist die Angabe des Ausstellungsortes Quedlinburg direkt unter der zeitgenössischen Skizze des Quedlinburger Burgberges. Unter Berücksichtigung weiterer Kriterien darf man mit ­einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass sich König Otto I. am 24. Augst 956 in Quedlinburg befand und dort diese Urkunde ausfertigen und beglaubigen ließ. Darin dokumentierte man die Güterschenkung Ottos I. im Umfang von sechs Dörfern für den Unterhalt seiner Tochter Mathilde in Verbindung mit deren Aufnahme in dieses Damenstift.


Abb. 1: Originaldiplom König Ottos I. für das Kanonissenstift Quedlinburg, 956 August 24 (D O. I. 184); Eschatokoll mit der Datierung. LHASA, MD, Rep. U 9, A Ia, Nr. 9.
Abb. 1: Originaldiplom König Ottos I. für das Kanonissenstift Quedlinburg, 956 August 24 (D O. I. 184); Eschatokoll mit der Datierung. LHASA, MD, Rep. U 9, A Ia, Nr. 9.


Schwieriger zu interpretieren sind die Datierungsmerkmale in der Original­urkunde über einen Gütertausch zwischen König Otto I. und dem Grafen Billing.23 Diese Urkunde Ottos I. wurde vier Tage vor den Nonen des Dezember (Data IIII. non. desemb.), also am 2. Dezember, ausgestellt. Als Ausstellungsort ist Allstedt (actum in loco Altsteti) eingetragen. Fraglich ist allerdings, in welchem Jahr der König in Allstedt war. Als Inkarnationsjahr ist in der Datierung 957 vermerkt, die Indiktion (14) verweist auf das Jahr 956 und das königliche Regierungsjahr (24) auf 960. Allein mit den eingetragenen Datierungsmerkmalen lässt sich keine Entscheidung über das Jahr treffen, in dem Otto I. einen Gütertausch mit dem Grafen Billing in Form dieser Urkunde dokumentieren ließ. Es muss letztlich offen bleiben, ob dieses Diplom 956, 957 oder 960 in Allstedt ausgefertigt wurde.


Theodor Sickel, der die Diplome Ottos I. in den 1870er und 1880er Jahren im Rahmen der Diplomata-Reihe der Monumenta Germaniae Historica edierte, hatte häufig große Schwierigkeiten, sie in eine chronologische Ordnung zu bringen. Er schrieb:


Es ist eine alte Klage der Historiker […], dass sich die Urkunden Ottos durch grosse Verwirrung in den Zeitangaben unvortheilhaft auszeichnen, dass nur selten Regierungsjahre, Jahre nach Christi Geburt und Römerzinszahlen sich in Uebereinstimmung befinden und dass so der Ansetzung der Diplome oft unüberwindbare Schwierigkeiten bereitet werden […]. Erwägen wir, dass allüberall, wo elementares Wissen einigermassen verbreitet ist, begabtere Köpfe auch zu höherem Streben angeregt werden […], so spricht es wahrlich nicht zu Gunsten der spätkarolingischen und der sächsischen Periode, dass das christliche Abendland seit Alcuin und Dungal so gar keinen Fortschritt in den mathematischen Disciplinen aufzuweisen hat und dass der Erneuerer dieser Studien, Gerbert [von Aurillac, W. H.], nach Spanien in die Schule gehen musste.24

Die ottonischen Königs- und Kaiserurkunden wurden in der Regel von ranghohen Geistlichen geschrieben, die an Domschulen ausgebildet worden waren. Dom- und Klosterschulen waren die höchsten Bildungseinrichtungen im ottonischen Reich, Universitäten gab es noch nicht. Die offenkundigen Schwierigkeiten bei der Berechnung von Inkarnations- und Regierungsjahren sowie der Indiktionszahlen lassen darauf schließen, dass im 10. Jahrhundert an vielen Domschulen des nordalpinen Reiches nur noch die Fächer des Triviums in den sieben Freien Künsten gelehrt wurden: Grammatik, Rhetorik und Dialektik. Die Fächer des Quadriviums Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie sind wahrscheinlich nur selten vermittelt worden. Seit den 960er Jahren nahm die Präzision bei der Angabe der Jahresdatierungen aber deutlich zu. Der Grund dafür dürfte der jahrelange Aufenthalt des ottonischen Hofes in Italien gewesen sein. Auf diese Weise kamen Geistliche aus dem nordalpinen Reich, u. a. aus Sachsen und Thüringen, längerfristig in direkten Kontakt mit dem ehemaligen Kernland des antiken Römischen Reiches. Dort war es im Frühmittelalter zwar auch zu einer Reduzierung des Bildungskanons gekommen, aber im 10. Jahrhundert nahmen die Bildungsstandards wie
der zu.


Als erstes Beispiel sei auf eine ottonische Kaiserurkunde für die bischöfliche Kirche von Reggio Emilia verwiesen (Abb. 2). Sie wurde in Pavia ausgestellt und korrekt auf den 20. April 962 datiert; Inkarnations- und Kaiserjahr sowie die Indiktionszahl stimmen überein.25 Als zweites Beispiel kann eine weitere Kaiserurkunde für denselben Empfänger dienen. Dieses Diplom wurde in Lucca in der Toskana ausgestellt und auf den 8. August (Data VI. id. aug.) des Jahres 964 datiert. Inkarnations- und kaiserliches Regierungsjahr sowie die Indiktion stimmen auch hier fehlerfrei überein.26 Beide Urkunden wurden von italienischen Schreibern verfasst und niedergeschrieben. Die Schreiber nord­alpiner Herkunft orientierten sich offenbar an ihren italienischen Kollegen und datierten nun ebenfalls korrekter.


Abb. 2: Diplom Ottos I. Nr. 242, Eschatokoll, in Sickel, Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und 
Otto I. (Fn. 22), S. 346.Abb. 2: Diplom Ottos I. Nr. 242, Eschatokoll, in Sickel, Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und 
Otto I. (Fn. 22), S. 346.

Eine Urkunde Kaiser Ottos II. (973 bis 983) für die erzbischöfliche Kirche von Magdeburg, in der man zuvor durch Otto I. vergebene Privilegien bestätigte, wurde 968 von einem Schreiber nordalpiner Herkunft, einem Geistlichen der Empfängerseite, hergestellt. In der Datierung verwies man aber nur auf den regierenden Hauptkaiser Otto I., um die Relationen zwischen Haupt- und Mitkaiser darzustellen. Otto II. war zu Weihnachten 967, also noch während der Regierungszeit seines Vaters, in Rom zum Mitkaiser erhoben worden. In der Datierung der ottonischen Herrscherurkunde stimmen Inkarnations-, Kaiserjahr und Indiktion überein. Sogar die Königsjahre Ottos I. berechnete man nun richtig: Zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung befand sich Otto I. in seinem 33. Regierungsjahr als König.27

In einer Schenkungsurkunde Kaiser Ottos III. (983 bis 1002) für seine Schwester Adelheid (977 bis 1044), die Äbtissin von Quedlinburg war, datierte man korrekt auf den 26. April 999. Inkarnationsjahr, die Regierungsjahre Ottos III. als König (16) und als Kaiser (3) sowie die Indiktion stimmen überein. Diese repräsentative Kaiserurkunde, die als optischen Mittelpunkt ein besonders großes Herrschermonogramm enthält, wurde wohl von einem Schreiber oder einer Schreiberin der Empfängerseite angefertigt. Ausgestellt wurde sie in Rom.28

Die Datierungsangaben in den ottonischen Herrscherurkunden wurden in den 970er und 980er Jahren zunehmend präziser und waren deutlich seltener fehlerhaft als in den 940er und 950er Jahren. Ein Grund dafür dürfte die verbesserte Ausbildung an den Domschulen nördlich der Alpen gewesen sein. In den 960er und 980er Jahren wurden offenbar viele Abschriften von Büchern, die sich in den vergleichsweise reich bestückten Klöstern und Kirchen Italiens befanden, nach Norden transferiert, um die Rahmenbedingungen für die Ausbildung der Domschüler zu verbessern. Einen gelehrten Geistlichen aus Mailand namens Gunzo konnte Otto I. sogar bewegen, samt seiner Bibliothek in das nordalpine Reich zu kommen, um dort zu unterrichten. Er lehrte wahrscheinlich an der Domschule in Würzburg.29

Die seit 962 bestehende enge Verbindung mit Ober- und Mittelitalien führte aber auch zu neuen Unsicherheiten bei den Urkundenschreibern. Die Frage, an welchem Stichtag das Jahr zu wechseln sei, wurde in den Gebieten des lateinisch geprägten Europa unterschiedlich beantwortet. Im ostfränkisch-deutschen Reich nördlich der Alpen favorisierte man den 25. Dezember, das Fest Christi Geburt. Im westfränkisch-französischen Reich bevorzugte man den Ostersonntag, das höchste Fest des Kirchenjahres, als Zäsur. In Mittelitalien galt vielerorts der 25. März, Mariae Verkündigung, als Stichtag für den Jahreswechsel. Dabei gab es zwei Varianten dieses Annunciationsstils: In Pisa wechselte man das Jahr am 25. März vor dem andernorts gepflegten Dezember-Brauch, in Florenz am 25. Dezember danach. Die ottonischen Hofgeistlichen, die für Urkundendatierungen zuständig waren, mussten lernen, dass ihnen noch eine weitere Variante für den Jahreswechsel begegnen konnte. In Süditalien, wo sich Otto I. und Otto II. wiederholt mittelfristig aufhielten, wechselte man das Jahr nach oströmisch-byzantinischem Brauch am 1. September.30 Man bemühte sich am ottonischen Hof aber nicht um Normierung. Jede Kaiserurkunde war das Ergebnis von mündlichen Verhandlungen zwischen der Empfänger- und der Ausstellerseite. Man datierte so, wie die Empfängerseite es wünschte oder wie es der jeweilige Urkundenschreiber gewohnt war. So wechselte der Schreiber eines Diploms Kaiser Ottos III. für das Kloster Peterlingen im Königreich Burgund, in der heutigen Schweiz, das Inkarnationsjahr erst am 25. März, also am Kirchenfest Mariae Verkündigung, oder zu Ostern (998: 17. April). Das Diplom wurde an einem 6. Februar ausgestellt. Die in der Datierung aufgeführten Regierungsjahre Ottos III. als König und als Kaiser sowie die Indiktion weisen gemeinsam auf das Jahr 998. Das Inkarnationsjahr ist aber noch mit 997 angegeben. In einem weiteren Diplom von demselben Schreiber, das auf den 22. April datiert ist, erscheint dann 998 als Inkarnations
jahr.31

Die Datierungsangabe waren auch häufig eine schwierige Hürde für Urkundenfälscher. So wurde mit einer Fälschung versucht, die Schenkung eines Landgutes (Wulferstedt) durch Otto I. an die erzbischöfliche Kirche von Magdeburg zu dokumentieren (Abb. 3). 


Abb. 3: Gefälschtes Diplom Kaiser Ottos I. für die Kirche St. Mauritius in Magdeburg, 967 September 23 (D O. I. 345); Eschatokoll. LHASA, MD, Rep. U 1, I, Nr. 25.Abb. 3: Gefälschtes Diplom Kaiser Ottos I. für die Kirche St. Mauritius in Magdeburg, 967 September 23 (D O. I. 345); Eschatokoll. LHASA, MD, Rep. U 1, I, Nr. 25.

Der Fälscher muss ein ranghoher Geistlicher an der Magdeburger Kirche gewesen sein. Er besaß Zugang zum Kirchenarchiv, wo man die Originalurkunden Ottos I. und Ottos II. aufbewahrte, an denen er sich ­orientierte. Im Text der Urkunde führte er die ranghöchsten nordalpinen Befürworter für diese Schenkung auf: die Kaiserin Adelheid (gest. 999) und den Erzbischof (Wilhelm) von Mainz (954 bis 968). Für den Fall, dass jemand gegen die Bestimmungen dieser Urkunde verstoßen sollte, wurde die Strafe Gottes und seines Märtyrers Mauritius, des Schutzpatrons der Magdeburger Kirche, am Tag des Jüngsten Gerichts angedroht.32 Der Fälscher hatte allerdings große Schwierigkeiten mit der Datierung seines Elaborats. Die Jahresangaben gerieten ihm ziemlich durcheinander. Als Inkarnationsjahr wählte er 967. Seine Indiktionszahl (5) weist auf 962 oder 977. Das gewählte Regierungsjahr Ottos I. als König (27) entspricht dem Jahr 963 und das angegebene Regierungsjahr als Kaiser weist wiederum auf 967. Bei der Tagesdatierung versuchte der Fälscher offenbar, den 22. September, den Festtag des heiligen Mauritius, zu fixieren, um den Hauptpatron der Magdeburger Kirche indirekt nochmals als Beschützer der Schenkung auftreten zu lassen. Auch das ist ihm wegen mangelnder Sicherheit im Umgang mit dem römischen Kalender misslungen. Er datierte sein Elaborat statt auf den 22. auf den 23. September. Für den modernen Historiker ist es relativ leicht, diese Fälschung zu entlarven. Im Schlussprotokoll wählte der Fälscher die Form eines Herrschermonogramms, die erst seit den späten 970er Jahren in der Regierungszeit Otts II. üblich wurde. Im Schlussprotokoll seines Falsifikats führte er Erzbischof Brun von Köln (953 bis 965), den Bruder 
Ottos I., als Erzkaplan auf; Brun war allerdings schon im Dezember 965 verstorben.33 Geschicktere Fälscher übernahmen aus einer Originalurkunde, an der sie sich orientierten, alle Datierungsangaben, ohne sie zu verändern.


Abb. 4: Originaldiplom König Ottos I. für den Markgrafen Gero, 945 Mai 4 (D O. I. 65); Eschatokoll mit der Datierung. LHASA, Abt. Dessau, U I, Nr. 3.Abb. 4: Originaldiplom König Ottos I. für den Markgrafen Gero, 945 Mai 4 (D O. I. 65); Eschatokoll mit der Datierung. LHASA, Abt. Dessau, U I, Nr. 3.

Der mit diesem Beitrag zu ehrende Jubilar wurde am 5. Mai 1945 geboren. 
Zufällig ist eine Originalurkunde König Ottos I. überliefert, die fast genau 
1000 Jahre vor der Geburt des Jubilars ausgestellt wurde (Abb. 4). Es handelt sich um die Dokumentation einer königlichen Schenkung (Dorfmark Trebnitz) an den Markgrafen Gero (937 bis 965), einen ranghohen Fürsten im östlichen Sachsen.34 Im Hinblick auf die Datierungen erweist sie sich als ein Glücksfall. Alle drei Jahresangaben, das Inkarnationsjahr (945), die Indiktion (3) und auch das Regierungsjahr Ottos I. als König (9) stimmen überein und deuten auf das Jahr 945. Der Schreiber, ein Hofgeistlicher, datierte diese Königsurkunde auf den 4. Mai (Data IIII. non. mai.). Das war im Jahr 945 der Sonntag Cantate, der vierte Sonntag nach Ostern. Sonntag als Ausstellungstag dieser Königsurkunde passt gut zu dem Ereignis, das 1000 Jahre später stattfand. Elmar Peschke wurde 1945 an einem Samstag geboren. In mittelalterlicher Zeit begann der Sonntag nach Sonnenuntergang am Samstag. Es besteht also ein fast taggenauer tausendjähriger Abstand zwischen der Ausstellung der Urkunde Ottos I. für den Markgrafen Gero und dem Tag der Geburt des Jubilars.


  1. 1Mit Fußnoten versehene und geringfügig veränderte Fassung des Vortrags, der auf dem Ehrenkolloquium für Prof. Dr. med. Elmar Peschke anlässlich seines 70. Geburtstages am 5. Mai 2015 in der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig gehalten wurde.
  2. 2Theodor Sickel, »Beiträge zur Diplomatik VI«, in ders., Beiträge zur Diplomatik I–VIII, Hildesheim / New York 1975, S. 355 f., 384–388, 395–399, 427–457.
  3. 3Gyula Pápay, Karte »Das Reich Ottos des Großen um 973«, in Matthias Puhle (Hg.), Otto der Große, Magdeburg und Europa, 2 Bde., Mainz 2001, Bd. 1, S. 12.
  4. 4Bernd Schneidmüller, »Konsensuale Herrschaft. Ein Essay über Formen und Konzepte politischer Ordnung im Mittelalter«, in Paul-Joachim Heinig u. a. (Hg.), Reich, Regionen und Europa in Mittelalter und Neuzeit. Festschrift für Peter Moraw (Historische Forschungen, Bd. 67), Berlin 2000, S. 53–87.
  5. 5Wolfgang Huschner, »Die ottonisch-salische Reichskirche«, in Matthias Puhle und Claus-Peter Hasse (Hg.), Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806. Von Otto dem Großen bis zum Ausgang des Mittelalters, 2 Bde., Dresden 2006, Bd. 1, S. 98–109.
  6. 6Wolfgang Huschner, »Der ottonische Kaiserhof (962–1002). Aufgabenspektrum und Personalstruktur«, in Le corti nell’alto medioevo (Settimane di Studio della Fondazione Centro Italiano di Studi sull’alto medioevo, Bd. 62), 2 Bde., Spoleto 2015, Bd. 1, S. 197–230.
  7. 7Peter Schreiner, Byzanz 565–1453 (Oldenbourg Grundriss Geschichte, Bd. 22), 4. Aufl., München 2011, S. 66–72; Michael Featherstone, »Space and ceremony in the Great Palace of Constantinopel under the Macedonian Emperors«, in Le corti nell’alto medioevo (Settimane di Studio della Fondazione Centro Italiano di Studi sull’alto medioevo, Bd. 62), 2 Bde., Spoleto 2015, Bd. 2, S. 587–607.
  8. 8Almut Höfert, Kaisertum und Kalifat. Der imperiale Monotheismus im Früh- und Hochmittelalter, Frankfurt a. M. 2015.
  9. 9Wolfgang Huschner, »Kaiser der Franken oder Kaiser der Römer? Die neue imperiale Würde Ottos I. im euromediterranen Raum«, in Matthias Puhle und Gabriele Köster (Hg.), Otto der Große und das Römische Reich. Kaisertum von der Antike zum Mittelalter, Regensburg 2012, S. 518–527.
  10. 10Eckhard Müller-Mertens, Die Reichsstruktur im Spiegel der Herrschaftspraxis Ottos des Großen (Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte, Bd. 25), Berlin 1980.
  11. 11Eckhard Müller-Mertens, »Verfassung des Reiches, Reichsstruktur und Herrschaftspraxis unter Otto dem Großen«, in Matthias Puhle (Hg.), Otto der Große, Magdeburg und Europa, 2 Bde., Mainz 2001, Bd. 1, S. 189–198; S. 190, Karte »Die Intensität königlicher Herrschaft im Reich Ottos des Großen«; S. 194, Karte »Itinerar Ottos des Großen. Politische Zentralräume des Regnum 936–973«; S. 196, Karte »Hauptausstellungsgebiete ottonischer Königs- und Kaiserurkunden«. Die kartografische Gestaltung der drei Karten im Beitrag von Eckhard Müller-Mertens übernahm Gyula Pápay (Rostock).
  12. 12Müller-Mertens, Reichsstruktur (Fn. 10), S. 143–148.
  13. 13Elfie-Marita Eibl, »Zur Stellung Bayerns und Rheinfrankens im Reiche Arnulfs von Kärnten«, in Jahrbuch für Geschichte des Feudalismus 8 (1984), S. 73–113; Eckhard Müller-Mertens und Wolfgang Huschner, Reichsintegration im Spiegel der Herrschaftspraxis Kaiser Konrads II. (Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte, Bd. 35), Weimar 1992; Dirk Alvermann, Königsherrschaft und Reichsintegration. Eine Untersuchung zur politischen Struktur von regna und imperium zur Zeit Kaiser Ottos II. (967) 973–983 (Berliner Historische Forschungen, Bd. 28), Berlin 1998.
  14. 14Matthias Puhle (Hg.), Otto der Große, Magdeburg und Europa, 2 Bde., Mainz 2001 (27. Ausstellung des Europarates und Landesausstellung Sachsen-Anhalt im Kulturhistorischen Museum Magdeburg, 27. August bis 2. Dezember 2001); Matthias Puhle und Gabriele Köster (Hg.), Otto der Große und das Römische Reich. Kaisertum von der Antike zum Mittelalter, Regensburg 2012 (Landesausstellung Sachsen-Anhalt aus Anlass des 1100. Geburtstages Ottos des Großen im Kulturhistorischen Museum Magdeburg, 27. August bis 9. Dezember 2012).
  15. 15Müller-Mertens, Reichsstruktur (Fn. 10), S. 107–121; ders., Verfassung (Fn. 11), S. 194, Karte »Itinerar Ottos des Großen. Politische Zentralräume des Regnum 936–973«; Alvermann, Königsherrschaft (Fn. 13), S. 157–162.
  16. 16Alvermann, Königsherrschaft (Fn. 13), S. 148–157, 182–184, 196–198.
  17. 17Rudolf Schieffer, »Urkunden, die über die Alpen getragen wurden«, in Olaf B. Rader unter Mitarbeit von Mathias Lawo (Hg.), Turbata per aequora mundi. Dankesgabe an Eckhard Müller-Mertens (Monumenta Germaniae Historica. Studien und Texte, Bd. 29), Hannover 2001, S. 37–47.
  18. 18Wolfgang Huschner, Königliche Herrschaftspraxis im ottonisch-frühsalischen Reich (919–1056). Kurseinheit 3: Königliche Herrschaftspraxis und Reichsintegration in frühsalischer Zeit (1024–156), Fernuniversität – Gesamthochschule – in Hagen, Hagen 1993, S. 39–42.
  19. 19Wolfgang Huschner, »Kirchenfest und Herrschaftspraxis. Die Regierungszeiten der ersten beiden Kaiser aus liudolfingischem Hause (936–983)«, in Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 41 (1993), S. 24–55, 117, 134; ders., Kaiserhof (Fn. 6), S. 200–210.
  20. 20Zur inhaltlichen Gliederung und grafischen Gestaltung solcher Herrscherurkunden vgl. beispielsweise die Abbildungen und Beschreibungen der Diplome Ottos I. Nr. 361 und 387 sowie des Diploms Ottos II. Nr. 18 (MGH-Editionen) für die erzbischöfliche Kirche von Magdeburg, in: Matthias Puhle und Gabriele Köster (Hg.), Otto der Große und das Römische Reich (Fn. 14), S. 623–627.
  21. 21Hermann Grotefend, Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit, 13. Aufl., Hannover 1991, S. 1–11.
  22. 22Theodor Sickel (Hg.), Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und Otto I. (Monumenta Germaniae Historica. Diplomata regum et imperatorum Germaniae, Bd. I), Hannover 1879–1884, Diplom Ottos I. Nr. 184 (D O. I. 184), S. 266 f.; Wolfgang Huschner, »Diplom König Ottos I. für das Kloster St. Peter in Quedlinburg«, in Matthias Puhle (Hg.), Otto der Große, Magdeburg und Europa (Fn. 14), Bd. 2, S. 115 f. mit Abbildung des D O. I. 184.
  23. 23Ebd., Diplom Ottos I. Nr. 198, S. 278.
  24. 24Sickel, Beiträge zur Diplomatik VI (Fn. 2), S. 427 f.
  25. 25Sickel, Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und Otto I. (Fn. 22), Diplom Ottos I. Nr. 242, S. 343–346; Datierung: S. 346.
  26. 26Ebd., Diplom Ottos I. Nr. 268, S. 381–383; Datierung: S. 383.
  27. 27Theodor Sickel (Hg.), Die Urkunden Otto des II. (Monumenta Germaniae His-torica. Diplomata regum et imperatorum Germaniae, Bd. II/1), Hannover 1888, Diplom Ottos II. Nr. 18, S. 26; Wolfgang Huschner, »Diplom Kaiser Ottos II. für die erzbischöfliche Kirche von Magdeburg (MGH, D O. II. 18)«, in Matthias Puhle und Gabriele Köster (Hg.), Otto der Große und das Römische Reich (Fn. 14), S. 624–626 mit Abb. des Diploms (S. 625).
  28. 28Theodor Sickel (Hg.), Die Urkunden Otto des III. (Monumenta Germaniae Historica. Diplomata regum et imperatorum Germaniae, Bd. II/2), Hannover 1893, Diplom Ottos III. Nr. 321, S. 747 f.; Wolfgang Huschner, »Diplom Kaiser Ottos III. für seine Schwester, Äbtissin Adelheid von Quedlinburg«, in Matthias Puhle und Gabriele Köster (Hg.), Otto der Große und das Römische Reich (Fn. 14), S. 643 f. mit Abb. des Diploms (S. 644).
  29. 29Wolfgang Huschner, Transalpine Kommunikation im Mittelalter. Diplomatische, kulturelle und politische Wechselwirkungen zwischen Italien und dem nordalpinen Reich (9.–11. Jahrhundert), 3 Teile (Monumenta Germaniae Historica. Schriften, Bd.52/I-III), Hannover 2003, Teil 2, S.447–479.
  30. 30Grotefend, Taschenbuch (Fn. 21), S. 11–14.
  31. 31Sickel, Die Urkunden Otto des III. (Fn. 28), Diplome Ottos III. Nr. 273, 279, S. 692 f., 703–705; Wolfgang Huschner, »Abt Odilo von Cluny und Kaiser Otto III. in Italien und in Gnesen«, in Michael Borgolte (Hg.), Polen und Deutschland vor 1000 Jahren. Die Berliner Tagung über den »Akt von Gnesen« (Europa im Mittelalter, Bd. 5), Berlin 2002, S. 111–161, hier S. 122–125.
  32. 32Sickel, Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und Otto I. (Fn. 22), Diplom Ottos I. Nr. 345, S. 471f.
  33. 33Huschner, Transalpine Kommunikation (Fn. 29), Teil 2, S. 763–767, Teil 3, Abb. 72a–72d.
  34. 34Helmut Beumann, Art. »Gero I., Markgraf der sächsischen Ostmark seit 937, gest. 20. Mai 965«, in Lexikon des Mittelalters, Bd. 4, München/Zürich 1989, Sp. 1349.
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