Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge
Anmelden
Bereiche

Der Extremismusbegriff und seine gesellschaftliche Akzeptanz – die Extremismusforschung hat das 
Äquidistanzgebot zu achten


Was ist Extremismus?


Die Extremismusforschung ist ein Zweig der Politikwissenschaft.1 Der politische Extremismus ist dadurch gekennzeichnet, dass er den demokratischen Verfassungsstaat beseitigen oder seine Prinzipien einschränken will – sei es die konstitutionelle Komponente (z. B. Gewaltenteilung, Grundrechtsschutz), sei es die demokratische (z. B. Volkssouveränität, menschliche Fundamentalgleichheit).2 Alle Varianten des Extremismus negieren demzufolge im Kern die Pluralität der Interessen, das damit verbundene Mehrparteiensystem und das Recht auf Opposition. Geprägt durch die Identitätstheorie der Demokratie, Freund-Feind-Stereotype, ein hohes Maß an ideologischem Dogmatismus und in der Regel durch ein Missionsbewusstsein, ist Extremismus vom Glauben an ein ­objektiv erkennbares und vorgegebenes Gemeinwohl beseelt. So kann er die Legitimität unterschiedlicher Meinungen und Interessen schwerlich dulden oder gar akzeptieren. Meistens ist auch die Akzeptanz von Verschwörungs-
theorien für extremistische Bestrebungen charakteristisch: Der eigene Miss­erfolg wird zuweilen mit der Manipulation finsterer Mächte erklärt, sei es aus Überzeugung, sei es aus Kalkül. 


Der Begriff Extremismus wird teilweise synonym für Radikalismus und Populismus gebraucht. Das ist kritikwürdig. Zur Kennzeichnung antidemokratischer Ideologien und Bewegungen ist »Extremismus« besser geeignet (weil weniger konnotativ vorbelastet) als »Radikalismus«, eine Bezeichnung, die bis in die erste Hälfte der 70er Jahre offiziell weite Verbreitung fand. In manchen Ländern kommt diesem Begriff geradezu ein positiver Gehalt zu. Und »Populismus«, eher negativ besetzt, zielt vor allem auf die Art und Weise, wie (simpel) eine politische Kraft agi(ti)ert (gegen »die da oben«). Eine extremistische Kraft kann populistisch sein, muss es aber nicht, eine demokratische ebenso. Radikalismus und Populismus sind mithin keine Synonyme für Extremismus. Es ist verwirrend, dass jene Richtungen, die in einer Grauzone zwischen demokratisch und extremistisch angesiedelt sind, vielfach mit diesen Termini bedacht werden. 


Zuweilen legitimiert der eine Extremismus seine Existenzberechtigung mit dem Kampf gegen einen anderen. Extremisten sind – wie die Enden eines Hufeisens – einander benachbart und zugleich entfernt. Jedenfalls gilt das für Rechts- und Linksextremismus. Extremismus ist ein Pejorativum, ein negativer Verfassungsbegriff. Daher drehen diejenigen, die als extremistisch gelten, den Spieß um und geben den Vorwurf zurück (»Extremismus der Mitte«), wobei nicht jeder, der diese Wendung gebraucht, extremistische Positionen verficht. Paradox genug: Auf diese Weise wird der Extremismusbegriff nicht be-, sondern entgrenzt. Bei Seymour M. Lipset, der die Wendung »Extremismus der Mitte« eingeführt hatte, war die Konnotation eine ganz andere. Er stellte auf die sozialen Trägerschichten ab. Der Nationalsozialismus sei ein Extremismus der Mittelklasse.3

Unterschied zwischen den Extremen


Es gibt mit Blick auf Organisation, Ideologie und Strategie schwach und stark ausgeprägten Extremismus. Diese Abstufungen treffen ebenso für ­(autoritäre und totalitäre) Diktaturen zu, in denen Extremisten an die Macht gelangt sind. Neben harten Formen des Extremismus gibt es zunehmend weiche, also solche, die nur einzelne Elemente des demokratischen Verfassungsstaates in Frage stellen. Die Forschung vermag dabei, in Grenzfällen abweichende Ergebnisse zu erzielen. Die Existenz von Grauzonen liegt in der Natur der Sache und kann nicht dem Extremismuskonzept an sich angelastet werden. Unterschiedliche Strömungen in einer Partei – eher extremistische wie eher demokratische – sind ebenso zu berücksichtigen wie Wandlungen. Zentrale Begriffe wie Freiheit, Frieden, Gleichheit und Menschenrechte interpretieren Verfechter des Extremismus anders, um den demokratischen Verfassungsstaat zu delegiti­mieren.4 Mit Worten lässt sich Politik machen: Kein Extremist begreift sich als solcher.


Was die politische Zielrichtung angeht, so wird gemeinhin zwischen dem Links- und dem Rechtsextremismus differenziert. Mit Linksextremismus ist jene Variante des Extremismus gemeint, die alle Übel des »Systems« in der Struktur der »kapitalistischen Klassengesellschaft« sieht (»Kommunismus«) oder die den Staat generell ablehnt (»Anarchismus«). Unter Rechtsextremismus versteht man einen häufig mit Rassismus verbundenen Nationalismus. Während der Extremismus von rechts das Prinzip menschlicher Fundamentalgleichheit ablehnt, verabsolutiert der Extremismus von links in der Theorie Gleichheit geradezu (und zwar auf Kosten der Freiheit). Der religiös ausgerichtete Fundamentalismus, etwa in Form des Islamismus, gilt als eine eigenständige Spielart des Extremismus, jenseits von rechts und links. Er strebt einen »Gottesstaat« an. In Deutschland spielte diese Variante des Extremismus in der Vergangenheit eine eher untergeordnete Rolle. Dies hat sich mittlerweile geändert, nicht erst durch die Flüchtlingskrise.


Obwohl rechts- und linksextremistische Bestrebungen, die sich jeweils wieder in unterschiedliche Richtungen aufspalten, einander heftig bekämpfen, benötigen ihre Repräsentanten einander: Die Warnung vor dem Rechtsextremismus (»Antifaschismus«) nimmt bei Linksextremisten einen über­dimensionalen Raum ein. Vice versa gilt das ebenso, freilich nicht im gleichen Maße. Auf diese Weise versucht nahezu jede extremistische Richtung die ­eigene Existenzberechtigung nachzuweisen und Unterstützung bei Demokraten zu finden. Allerdings ist »Antifaschismus« weitaus angesehener und wirkungsmächtiger als »Antikommunismus«. Es besteht keine Homogenität »des« Rechts-, »des« Linksextremismus und »des« islamistischen Extremismus. Dies ist Ausdruck eines hohen ideologischen Dogmatismus. So gibt es – beispielsweise – beim Linksextremismus mit der »antiimperialistischen« und der »antideutschen« Richtung zwei Strömungen, die nahezu gegensätzliche Feindbilder besitzen und sich demzufolge spinnefeind sind.5 Allein der Trotzkismus umfasst eine Vielzahl an Richtungen, die alle – »linientreu« – Anspruch auf die »reine Lehre« erheben.


Wie gesellschaftlich akzeptiert ist der Extremismusbegriff?


Wie ist es um die Akzeptanz der Extremismuskonzeption in Deutschland bestellt? Zwar halten die tragenden gesellschaftlichen Kräfte daran fest, den parteiförmigen wie den subkulturellen Extremismus zu bekämpfen, doch besteht nicht immer Einigkeit darin, wer als extremistisch zu gelten hat, jedenfalls mit Blick auf die linke Variante, sofern diese weder Gewalt anwendet noch propagiert. Hingegen wird gegen die rechte Variante des Extremismus, ob gewalttätig oder nicht, mitunter unerbittlich vorgegangen. In den 1950er Jahren war dies eher umgekehrt. Weder die Scylla der Verharmlosung extremistischer Phänomene noch die Charybdis ihrer Dramatisierung nützt dem demokratischen Verfassungsstaat.


Die Position, eine spezifische Auffassung sei »gefährlich«, provoziere den »Beifall von der falschen Seite«, verkennt den Sinn wissenschaftlicher Diskurse, die an triftigen Argumenten interessiert sein müssen, nicht an cui-bono-Annahmen. Ähnlich problematisch ist die Motivforschung. Denn die Plausibilität einer Position hängt nicht von den Gründen ab, die den jeweiligen Autor zu seiner Aussage bewegen. Motivsuche darf nicht die Auseinandersetzung in der Sache ersetzen, Wissenschaft in einer offenen Gesellschaft nicht die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln sein. Und wer »Beifall von der falschen Seite« bekommt, kann dies nicht ändern. Wer daran Kritik übt, argumentiert unplausibel, weil einlinig. 


Die normativ-vergleichende Extremismusforschung wendet sich nicht ­dagegen, lediglich eine Variante des Extremismus zu untersuchen. Dieses Vorgehen ist nicht nur legitim, sondern auch notwendig. Nicht immer muss die vergleichende Dimension einbezogen werden. Wogegen sie aber Position bezieht, ist die These, lediglich eine spezifische Richtung lehne den demokratischen Verfassungsstaat ab. Das Verständnis des vor 70 Jahren verabschiedeten Grundgesetzes ist der Antiextremismus, der die freiheitliche demokratische Grundordnung schützt. Das Instrumentarium der Vereinigungs- und Parteiverbote zielt nicht nur auf eine politische Richtung. Das war eine Lehre aus der Geschichte. 


Die Extremismusforschung wird mit unterschiedlichen Argumenten kritisiert. Sie sei eindimensional, unterkomplex, vernachlässige die Ursachen, antidemokratischer Positionen, huldige dem Status quo, ignoriere antidemokratische Positionen in der Mitte.6 Der cantus firmus der Kritik: Vor allem fasse die Extremismustheorie völlig unterschiedliche Positionen unter einen gemeinsamen Begriff. Manche Kritiker des Extremismuskonzepts, nicht alle, stehen Strömungen nahe, gegen die sich extremismustheoretische Sichtweisen wenden. Wer deren Verfechtern vorrangig politische Motivationen unterstellt, argumentiert aus einer »Haltet den Dieb«-Reaktion heraus. Einige Kritiker negieren gar den Begriff des Linksextremismus. Selten streiten Anhänger und Gegner des Extremismusbegriffes miteinander zivil. Die Debattenkultur lässt zu wünschen übrig.7

Mangelnde Äquidistanz gegenüber den Extremismen


Wer Politikwissenschaft (auch) als Demokratiewissenschaft versteht, kommt nicht an der Extremismuskonzeption vorbei, ohne deswegen die Plausibilität anderer Ansätze in Zweifel zu ziehen. Der Vergleich gegensätzlicher – und doch verwandter – (tatsächlich oder vermeintlich) antidemokratischer Phänomene ist ein anspruchsvolles Unterfangen, historisch, empirisch, methodisch wie theoretisch. Die Extremismusforschung, die bei der Analyse einschlägiger Phänomene prüft, ob diese die Menschenrechte, Pluralismus und Gewaltenteilung akzeptieren, hat keinem »Konjunkturrittertum«, keinen Zeitgeisttendenzen zu frönen und muss dem Kampf um vordergründige politische Deutungshoheiten widerstehen.


Bei der Erörterung des Gefahrenpotentials für den demokratischen Verfassungsstaat ist zwischen der sozialen Gefahr (für Individuen) und der politischen Gefahr (für den Staat) zu unterscheiden. Was den letzten Aspekt betrifft, spielt nicht nur die Frage der extremistischen Intensität eine Rolle, sondern auch eine Reihe weiterer Faktoren wie etwa der Erfolg bei Wahlen, die Mitgliederstärke einer Partei, das intellektuelle Potential, die Akzeptanz bei Eliten, die Unterstützung durch die Medien, die Infiltration in die Mehrheitskultur, die Kampagnenfähigkeit. Die Frage nach der Gefahr für den demokratischen Verfassungsstaat liegt mithin auf einer anderen Ebene als die Frage nach der extremistischen Intensität einer Organi­sation oder eines subkulturellen Phänomens. Wenn das Bundesverfassungs­gericht die durch und durch antidemokratische NPD im Jahr 2017 nicht verboten hat, dann deshalb, weil sie ungeachtet ihrer vollmundigen Rhetorik keine Gefahr für den demokratischen Verfassungsstaat darstellt. 


Heute geht in Deutschland die größte Gefahr für den Bestand des demokratischen Verfassungsstaates wohl weniger von extremistischen Strömungen aus, sondern mehr von der politischen Mehrheitskultur, die ihr politisch-ethisches Koordinatensystem zu verlieren droht. Diese Kritik an der »Mitte« steht damit in erstaunlicher Nähe zu den Gegnern des Extremismusansatzes, die gerne, und das ist paradox, von einem »Extremismus der Mitte« reden, wie das etwa für die Verfasser der Leipziger »Mitte«-Studien gilt.8 Nur ist diese Kritik anders begründet. Die Fundamentalkritik am normativ fundierten vergleichenden Extremismusbegriff stellt ein Menetekel dar. Eine Revitalisierung und Neufundierung des antiextremistischen Gründerkonsenses der zweiten deutschen Demokratie tut not. Das Juste Milieu ist oft bequem, will Ärger vermeiden. Das gilt für Teile der Politik, Publizistik und Wissenschaft gleichermaßen. 


Die Extremismusforschung wird in Deutschland bisweilen bekämpft, zum Teil ignoriert, ja tabuisiert. Dieser Befund muss irritieren, denn die Ausrichtung am Konzept des Antiextremismus ist für den demokratischen Verfassungsstaat unabdingbar. Ein besonderes Defizit: das fehlende Äquidistanzgebot. Gesellschaftliche Kräfte spielen öfter die Existenz linksextremistischer Bestrebungen herunter.9 Doppelstandards, wie sie etwa Antifaschisten vertreten, sind unglaubwürdig. Wer nicht die gleichen Maßstäbe bei der Bewertung des rechten, des linken und des fundamentalistischen Extremismus zugrunde legt, macht sich einer verzerrten Sichtweise schuldig und gibt den antiextremistischen Konsens im Kern auf. Dies ist aber ein zentraler Bestandteil des hiesigen demokratischen Verfassungsstaates.


Da die Bundesrepublik Deutschland 70 Jahre nach ihrer Gründung eine gefestigte Demokratie darstellt, verbietet sich bei der Auseinandersetzung mit allen Formen des Extremismus ein jakobinisches Vorgehen. Wer gegen extremistische Bestrebungen rigoros vorgeht, kann unter Umständen die Demokratie beschädigen. Wir brauchen in Deutschland eine in erster Linie argumentativ ausgerichtete Streitkultur – der Ruf nach einem starken Staat, der hart durchgreift, ist ein Zeichen der Schwäche. Das Bundesverfassungsgericht verdient daher größte Anerkennung, dass es die rechtsextremistische NPD nicht verboten hat, obwohl sie ungeachtet ihrer mangelnden Kampagnenfähigkeit die Verbotskriterien erfüllt.10 Damit wird die Konzeption der streitbaren Demokratie keineswegs ad acta gelegt.


  1. 1Vgl. umfassend Eckhard Jesse und Tom Mannewitz (Hg.), Extremismusforschung. Handbuch für Wissenschaft und Praxis, Baden-Baden 2018. 

  2. 2Vgl. Uwe Backes, Extremismus in demokratischen Verfassungsstaaten. Elemente ­einer normativen Rahmentheorie, Opladen 1989; Steffen Kailitz, Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung, Wiesbaden 2004; Uwe Backes und Eckhard Jesse, Vergleichende Extremismusforschung, Baden-Baden 2005; Hans-Gerd Jaschke, Politischer Extremismus, Wiesbaden 2006; Tom Mannewitz u. a., Was ist politischer Ex­tremismus? Grundlagen, Erscheinungsformen, Interventionsansätze, Frankfurt a. M. 2018.

  3. 3Vgl. Seymour M. Lipset, »Der ›Faschismus‹, die Linke, die Rechte und die Mitte«, in Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 11 (1959), S. 401–444. Der Beitrag ist vielfältig nachgedruckt worden. Für die neue Forschung hat Lipset das Gewicht des Mittelstandes beim Elektorat der NSDAP überschätzt. Vgl. Jürgen W. Falter, Hitlers Wähler, München 1993, S. 371 f.

  4. 4Vgl. zur Diskussion Gereon Flümann (Hg.), Umkämpfte Begriffe. Deutungen zwischen ­Demokratie und Extremismus, Bonn 2017. 

  5. 5Vgl. zur Feinbildthematik Fabian Fischer, Die konstruierte Gefahr. Feindbilder im politischen Extremismus, Baden-Baden 2008.

  6. 6Vgl. etwa die Fundamentalkritik bei Christoph Kopke und Lars Rensmann, »Die Extremismus-Formel. Zur politischen Karriere einer wissenschaftlichen Ideologie«, in Blätter für deutsche und internationale Politik 45 (2000), S. 1451–1462. Die Zahl der Fundamentalkritiker ist Legion.

  7. 7Vgl. als eine der wenigen positiven Ausnahmen etwa das fair geführte »Streit­gespräch zum Thema Linksextremismus zwischen Prof. Richard Stöss und Prof. Uwe Backes«, in Ulrich Dovermann (Hg.), Linksextremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2011, S. 291–318.

  8. 8Vgl. die drei letzten Bände: Oliver Decker, Johannes Kiess und Elmar Brähler (Hg.), Die stabilisierte Mitte. Rechtsextreme Einstellung in Deutschland 2014, Leipzig 2014; dies., Die enthemmte Mitte. Rechtsextreme und autoritäre Einstellungen in Deutschland, Gießen 2016; Oliver Decker und Elmar Brähler (Hg.), Flucht ins Autoritäre. Rechtsextreme Dynamiken in der Mitte der Gesellschaft. Die Leipziger Autoritarismus-Studie 2018, Gießen 2018.

  9. 9Für Beispiele vgl. Eckhard Jesse, »Hier Aufmarsch, da Demo. Deutschland fehlt die Äquidistanz im Umgang mit der rechten und der linken Variante des Extremismus«, in Neue Zürcher Zeitung, 14.9.2018, S. 19; ders., »Gewalt von rechts, Gewalt von links«, in Der Tagesspiegel, 20.9.2018, S. 8; ders., »Wer nicht rechtsextremistisch ist, muss keineswegs demokratisch eingestellt sein«, in Neue Zürcher Zeitung, 10.1.2019, S. 23.

  10. 10Vgl. Eckhard Jesse, »Die NPD und der gescheiterte Verbotsantrag gegen sie«, in Martin Koschkar und Clara Ruvituso (Hg.), Politische Führung im Spiegel regionaler politischer Kultur, Wiesbaden 2018, S. 349–369.
loading ....
Artikel Navigation
Heft 21 (2019)
Beiträge Diskussionen Berichte & Notizen
Footer - Zusätzliche Informationen

Logo der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig Sächsische Akademie
der Wissenschaften

ISSN:
1867-7061

Alle Artikel sind lizensiert unter:
Creative Commons BY-NC-ND

Gültiges CSS 2.1
Gültiges XHTML 1.1