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Bericht über die internationale Konferenz »›IVS SAXONICO-MAIDEBVRGENSE IN ORIENTE. Das sächsisch-­magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas‹. Bestandsaufnahme und Perspektiven der Forschung«

Leipzig, 14.–16. November 2018

Vom 14. bis zum 16. November 2018 fand eine interdisziplinäre und internationale Konferenz des Akademieprojekts »Das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas«1 statt. Sie diente der Bilanzierung des seit 2004 laufenden Vorhabens und dem Aufzeigen von Perspektiven. Das Projekt war von den Akademiemitgliedern Ernst Eichler (Slawist) und Heiner Lück (Rechtshistoriker) konzipiert und begründet worden. Nunmehr wird es 2020 sein Laufzeitende erreichen.

Prämissen und Zielsetzungen des Projekts und damit das inhaltliche Programm der Konferenz lassen sich wie folgt umreißen:

Der Sachsenspiegel Eikes von Repgow (um 1225) und das berühmte Stadtrecht von Magdeburg bilden neben dem römischen und kanonischen Recht gemeinsame Grundlagen mittel- und osteuropäischer Rechtsordnungen. Das Akademievorhaben ist der Verbreitung des Sachsenspiegels und des Magdeburger Stadtrechts in den Ländern Ostmitteleuropas (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland) unter Berücksichtigung der rechtlichen und sprachlichen Transferprozesse gewidmet. Unter Einbeziehung der laufenden Forschungen in den genannten Ländern wurden einschlägige Quellen, rechtsgeschichtliche und rechtssprachliche Aspekte sowie historiographische Grundlagen in handbuchartigen Publikationen, im Wesentlichen geordnet nach den gegenwärtigen Ländern bzw. Ländergruppen, dargestellt.2

Neben seiner wissenschaftlichen Ausrichtung will das Vorhaben einen Beitrag zur Hervorhebung kulturgeschichtlicher Gemeinsamkeiten in einem modernen Europa über die EU-Grenzen hinaus leisten. An der Konferenz, die sowohl eine Bestandsaufnahme des Forschungsvorhabens als auch einen Ausblick auf noch zu Leistendes herausarbeiten wollte, nahmen Referentinnen und Referenten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen und Ländern teil. So wurde den verschiedenen Disziplinen, Kompetenzen und Herangehensweisen an die komplexe Thematik ein attraktives Forum geboten. Es wurden nicht nur die in jene Transferprozesse involvierten Länder und die jeweils damit verbundenen rechts- und sprachgeschichtlichen Implikationen, sondern auch deren Reflexio­nen, etwa die der Wissenschaftsgeschichte, in den Blick genommen.3

Die Konferenz wurde von Staatsminister Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur und Europa des Landes Sachsen-Anhalt, eröffnet. Die Referentinnen und Referenten kamen aus Deutschland, Japan, Litauen, Polen, Ungarn und den USA. Zu den Gästen, die rege an der Diskussion teilnahmen, gehörten darüber hinaus Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus Tschechien, der Ukraine und Dänemark.

Die Konferenz schloss mit einer Exkursion am 16. November 2018 nach Meißen (Burgberg, Dom, St. Afra mit dem Grabstein der 1407 hingerichteten Zwickauer Ratsherren) und Dresden (Galerie Alte Meister, Ballettabend in der Semperoper).

Finanziert wurde die Konferenz im Wesentlichen von der DFG und der Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt. Weitere Unterstützung gewährten die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, der Förderverein der Akademie und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Die Tagung war stark von Internationalität und innovativen – vor allem auch komparatistischen – Ansätzen geprägt. Die Verzahnung von Rechtsgeschichte und Sprachgeschichte erwies sich als erkenntnisrelevante Symbiose. Der Abendvortrag »Kulturelle Vielfalt und Recht – Wohin steuern die europäischen Gesellschaften?« von Marie-Claire Foblets, Direktorin des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung Halle, in einem repräsentativen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts stellte aus rechtsethnologischer Sicht die Verbindung zu den aktuellen Rechtsordnungen in den europäischen Ländern her. Dabei wurde u. a. deutlich, wie modern und zukunftsträchtig die von dem in Rede stehenden Akademieprojekt bearbeitete Aufgabenstellung ist.

Die Ergebnisse der Konferenz überstiegen die Erwartungen der Organisatoren. Nach den sehr originellen und von Erkenntnismehrwert geprägten Vorträgen und Diskussionen konnten folgende Punkte für die Perspektiven resümiert werden:

1) Es gab viele gehaltvolle Anregungen, insbesondere aus dem Zusammenspiel der auf der Konferenz vertretenen Wissenschaftsdisziplinen (Rechts­geschichte, Sprachgeschichte, Geschichte, Archäologie, Wissenschaftsgeschichte, Siedlungsgeschichte), die es für zukünftige Forschungen fruchtbar zu machen gilt.

2) Das »sächsisch-magdeburgische Recht« kann nur bedingt als monolithischer Normenkomplex aufgefasst werden. Es erscheint sinnvoll, die mehr oder weniger deutlich konturierten normativen Subsysteme (Kulmer Recht, Magdeburg-Breslauer Recht, Halle-Neumarkter Recht usw.) zur Grundlage weiterer Forschungen zu machen.

3) Offenbar spielte das Familien- und Erbrecht im Rahmen des Rechtstransfers und der Rechtsanwendung eine wichtigere Rolle als andere Rechtsgebiete (Schuldrecht, Strafrecht u. a.). Es nimmt im Verhältnis zum Recht der Stadtverfassung einen ähnlich dominanten Platz ein.

4) Es wird sich lohnen, gezielt einzelne Rechtsbereiche zu untersuchen: z. B. Eherecht, Eheliches Güterrecht, Erbe, Eigentum, Gericht, Verfahren usw. Man wird hier sicher zu differenzierten Ergebnissen, welche die Intensität und den Umfang des Rechts- und Sprachtransfers betreffen, gelangen.

5) Zu einer umfassenden Untersuchung und Würdigung des sächsisch-magdeburgischen Rechts gehören Aussagen über Interessengruppen in Bezug auf den Rechtstransfer. Damit sind auch Fragen der Vorteile und Nachteile, vor allem auch aus sozial- und wirtschaftsgeschichtlicher Sicht (»Urbanisierung«) verbunden.

6) Weitere Forschungen werden sich – wie auch schon jetzt – nicht ohne moderne Methoden der Sprachwissenschaften bewältigen lassen. Der hier vorgezeichnete Leipziger Weg muss auf der Grundlage der bislang vorliegenden Erfahrungen ausgebaut werden. Er wird als modellhaft angesehen.

7) Von den Desideraten, welche die Forschungsgrundlagen aufweisen, erscheint das Fehlen einer wissenschaftlich-kritischen Edition des »Sächsischen Weichbilds« als besonders gravierend. Dieses Defizit muss möglichst bald überwunden werden.

Die Beiträge und Ergebnisse der Konferenz werden in der Projektreihe »IVS SAXONICO-MAIDEBVRGENSE IN ORIENTE« publiziert.

Es ist ein wunderbarer Begleitumstand, dass das Akademieprojekt das wissenschaftliche Rückgrat der großen Ausstellung Faszination Stadt. Die Urbanisierung Europas im Mittelalter und das Magdeburger Recht, die vom 1.9.2019 bis 2.2.2020 im Kulturhistorischen Museum Magdeburg stattfinden wird, bildet. Der vorgeschaltete Essayband4, an dem neben den Projektmitgliedern viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der hier besprochenen Konferenz mit Beiträgen beteiligt sind, ist Anfang 2019 erschienen und beleuchtet die kulturgeschichtliche Dimension des dem Akademieprojekt zugrunde liegenden Themas auf hohem internationalen und wissenschaftlichen Niveau noch einmal auf ganz andere Art und Weise.

  1. 1Projektinformationen unter www.saw-leipzig.de/smr und smr.saw-leipzig.de (31.1.2019).
  2. 2Ernst Eichler und Heiner Lück (Hg.), Rechts- und Sprachtransfer in Mittel- und Osteuropa. Sachsenspiegel und Magdeburger Recht, Berlin 2008; Inge Bily, Wieland Carls und Katalin Gönczi, Das sächsisch-magdeburgische Recht in Polen. Untersuchungen zur Geschichte des Rechts und seiner Sprache, Berlin 2011; Wieland Carls und Katalin Gönczi, unter Mitarbeit von Inge Bily, Sächsisch-magdeburgisches Recht in Ungarn und Rumänien. Autonomie und Rechtstransfer im Donau- und Karpatenraum, Berlin 2013; Elemér Balogh (Hg.), Schwabenspiegel-Forschung im Donaugebiet. Konferenzbeiträge in Szeged zum mittelalter­lichen Rechtstransfer deutscher Spiegel, Berlin 2015; Inge Bily, Wieland Carls, Katalin Gönczi und Marija Lazar, Sächsisch-magdeburgisches Recht in Tschechien und in der Slowakei. Untersuchungen zur Geschichte des Rechts und seiner Sprache (im Druck). Das internationale Publikum sei auf den jüngst erschienenen Beitrag des Projektleiters Heiner Lück hingewiesen: Heiner Lück, Urban Law. The Law of Saxony and Magdeburg, in Heikki Pihlajamäki u. a. (Hg.), The Oxford Handbook of European Legal History, Oxford 2018, S. 474–508.
  3. 3Das detaillierte Tagungsprogramm ist unter www.saw-leipzig.de/tagung-smr (31.1.2019) abrufbar.
  4. 4Gabriele Köster, Christina Link und Heiner Lück (Hg.), Kulturelle Vernetzung in Europa. Das Magdeburger Recht und seine Städte. Wissenschaftlicher Begleitband zur Ausstellung »Faszination Stadt«, Dresden 2018, 520 S., 155 meist farbige Abb.
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Heft 21 (2019)
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